Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet also keine Wertung, sondern hat lediglich redaktionelle Gründe.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Climate Tech Hub e.V. und hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Finanzierung des Vereins
§ 5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Alle Organe sind ehrenamtlich tätig.
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
§ 8 Aufgaben des Vorstands
§ 9 Beirat
Der Vorstand kann einen Beirat aus dem Mitgliedsbereich bestellen, welcher den Vorstand in seiner Tätigkeit berät und unterstützt. Jeweils ein Beiratsmitglied nimmt an den Vorstandssitzungen teil. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
§ 10 Rechnungsprüfung
Die Mitgliederversammlung bestellt eine Person zur Rechnungsprüfung, die nicht dem Vorstand angehört. Diese ist für die Prüfung des gesamten Rechnungswesens verantwortlich. Sie hat den Jahresabschluss mit Ende eines Geschäftsjahres zu überprüfen. Es ist ein Prüfungsbericht anzufertigen und der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
§ 11 Datenschutz
Der Verein verarbeitet von seinen Mitgliedern die folgenden personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten, sowie vereinsbezogene Daten. Diese Daten werden mit Hilfe von EDV gespeichert und ausschließlich vereinsbezogen genutzt und dabei durch erforderliche Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
§ 12 Auflösung des Vereins
§ 13 Redaktionelle Satzungsänderungen
Sollten Änderungen der Satzung aufgrund von Beanstandungen des Registergerichtes oder der Finanzbehörde bis zur Eintragung ins Vereinsregister erfolgen oder sonstige zweckmäßige redaktionelle Änderungen erforderlich sein, kann dies der Vorstand beschließen bzw. anmelden. Sämtliche Änderungen sind der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.